AGB für Eventmanagement

Stand: 02.12.2024

1. Geltungsbereich

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen der OMAKO, Inhaber: Marcus Baierl, Georg-Haar-Str. 5, 99427 Weimar (nachfolgend „Agentur“) und ihren Kunden in den Bereichen Eventorganisation, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzeption, Logistik, Künstlervermittlung und Veranstaltungstechnik wie Beleuchtungs-, Beschallungs-, Bühnen- und Videotechnik und erbringt ergänzende Dienstleistungen wie Transport, Aufbau, Abbau und technische Betreuung.
  • Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

  • Die Agentur bietet Dienstleistungen im Bereich der Eventorganisation an, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Konzeption, Logistik, Künstlervermittlung und Veranstaltungstechnik wie Beleuchtungs-, Beschallungs-, Bühnen- und Videotechnik und erbringt ergänzende Dienstleistungen wie Transport, Aufbau, Abbau und technische Betreuung.
  • Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag und gegebenenfalls einer gesonderten Leistungsbeschreibung.

3. Vertragsschluss

  • Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots oder durch Bestätigung der Beauftragung seitens der Agentur zustande.
  • Angebote der Agentur sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Zahlungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

5. Stornierung und Rücktritt

  • Der Kunde kann den Vertrag jederzeit schriftlich stornieren. Im Falle einer Stornierung sind folgende Entschädigungen zu leisten:
    • Bis 14 Tage vor der Veranstaltung: 0% (Ausnahme sind bereits gebuchte Fremdleistungen)
    • Bis 7 Tage vor der Veranstaltung: 50% (Ausnahme sind bereits gebuchte Fremdleistungen)
    • Weniger als 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % des Auftragswerts.
  • Tritt die Agentur vom Vertrag zurück, z. B. aufgrund nicht erfüllter Mitwirkungspflichten des Kunden, gelten dieselben Entschädigungsregeln.

6. Mietbedingungen für Veranstaltungstechnik

  • Die gemietete Veranstaltungstechnik bleibt Eigentum der Agentur.
  • Der Kunde haftet für Beschädigungen oder Verlust während der Mietdauer.
  • Die Mietdauer beginnt mit der Übergabe der Technik und endet mit der Rückgabe. Eine verspätete Rückgabe wird zusätzlich berechnet.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Technik nur bestimmungsgemäß zu nutzen und keinen Dritten ohne Zustimmung der Agentur zu überlassen.

7. Leistungsänderungen und höhere Gewalt

  • Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
  • Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Streiks oder behördliche Anordnungen, entbinden beide Parteien von ihren Leistungspflichten für die Dauer der Störung.

8. Haftung

  • Die Agentur haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
  • Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
  • Die Agentur haftet nicht für technische Störungen, die durch unsachgemäße Bedienung des Kunden oder Dritter verursacht werden.

9. Pflichten des Kunden

  • Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung vor Ort (sofern gebucht) notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen und die Veranstaltungsstätte den Anforderungen für den Einsatz der Technik entspricht (z. B. Stromversorgung, Tragfähigkeit, Zugänglichkeit).
  • Der Kunde trägt die Verantwortung für alle notwendigen behördlichen Genehmigungen.
  • Der Kunde verpflichtet sich, die Technik nach Übergabe unverzüglich auf Mängel zu prüfen und diese der Agentur mitzuteilen.

10. Vertraulichkeit und Datenschutz

  • Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen des Vertrags bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben.
  • Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.

11. Schlussbestimmungen

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.